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Produktdaten
Artikelnummer
1000739
Lieferant
Weber Maschinentechnik GmbH
Leistung
1.8
Motortyp
Honda GXE 2.0 (DC-Elektro)
Ausstattung
OHNE Akku und Ladegerät
Schlagkraft
17.5 Kilonewton
Schalldruckpegel (LpA)
98 Dezibel
Betriebsgewicht
62 Kilogramm
Arbeitsbreite Stampffuß
28 Zentimeter
Gewicht mit Akku
68 Kilogramm
Produktbeschreibung
**AKTIONSPREIS - NUR SOLANGE DER VORRAT REICHT**
Der akkubetriebene Vibrationsstampfer SRE 590 DC von Weber MT steht dem jeweiligen Modell mit Benzinmotor in nichts nach lässt sich intuitiv über eine Start/Stopp-Automatik per Knopfdruck bedienen. Der leistungsstarke Elektromotor erlaubt zudem das Arbeiten in Innenräumen, in tieferen Gräben oder emissionsregulierten Städten – und leistet seinen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Der Lithium-Ionen-Akku ist bereits nach einer Stunde zu 80% geladen, eine vollständige Aufladung erfolgt nach 1,5 Stunden Ladezeit. Der Akku ist kompatibel mit allen Maschinen der Weber MT Baureihe und lässt sich bequem ohne Werkzeug auswechseln. Der wartungsfreie Stampffuß kann je nach Einsatzgebiet mit einer variablen Motordrehzahl zwischen 3000 und 3600 Umdrehungen pro Minute betrieben werden. Insgesamt bietet der SRE 590 DC ein langlebiges und leistungsstarkes Stampfsystem, das durch sein ausgewogenes Laufverhalten ein ermüdungsfreies Arbeiten ermöglicht.
Die Lieferung erfolgt OHNE Akku und Ladegerät! Passendes Zubehör finden Sie unter der Artikelnummer 1000751 (Akku) und 1000783 (Ladegerät).
Abbildung ähnlich, kann von der Ausführung abweichend sein oder optionales Zubehör enthalten.
Hinweis zur BG BAU-Förderung
Die Angabe zur möglichen Förderfähigkeit dieses Produkts durch die BG BAU dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen der BG BAU. Trotz sorgfältiger Prüfung und regelmäßiger Aktualisierung übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass dieses Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Antragstellung tatsächlich förderfähig ist. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültigen Regelungen sowie die Entscheidung der BG BAU.