TL-Absperrschrankengitter RA2B **AKTIONSPREIS**
TL-Absperrschrankengitter RA2B **AKTIONSPREIS**

Kurt König TL-Absperrschrankengitter
RA2B **AKTIONSPREIS**

verfügbar , Lieferung innerhalb von 5 Werktagen

€88.40

Nettopreis zzgl. MwSt.

Produktdaten

Artikelnummer

1005735

Lieferant

Wemas Absperrtechnik GmbH

Bügel

Kunststoff

Folie beidseitig

Ja

Folienfarbe

Rot/Weiß

Folientyp

RA2B

Folienbreite

2000 Millimeter

Höhe

1110 Millimeter

Material

HDPE

Breite

2150 Millimeter

Produktbeschreibung

**AKTIONSPREIS**GEBRAUCHTMASCHINE**

Profitieren Sie von diesem einmaligen Preis und sichern Sie sich eine hochwertige Gebrauchtmaschine!

Gebrauchsspuren bitte den Produktbildern entnehmen. Im Zustand wie vorhanden zu übernehmen, unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.

Die Kurt König TL-Absturzsicherung reVenta ist ein robustes Absperrschrankengitter aus UV-beständigem, schlagzähem Kunststoff kombiniert mit einem stabilen Stahlrohrrahmen. Ausgestattet mit 3 Lampenstutzen und praktischem Tragegriff, bietet das innovative Design eine reduzierte Windangriffsfläche und ein geringeres Gewicht, was die Handhabung erleichtert und für sicheren Stand bei Sturm sorgt. Geprüft nach TL-Absperrschranken 97 und ZTV-SA.

Durch die Herstellung aus recyceltem Kunststoff kann die Farbgebung des Produkts variieren. Diese materialbedingten Unterschiede sind ein Merkmal des Recyclingprozesses und stellen keinen Qualitätsmangel dar.

Abbildung ähnlich, kann von der Ausführung abweichend sein oder optionales Zubehör enthalten.

Beste Voraussetzungen.

Haken dran.

Das Angebot dieses Shops richtet sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln). Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können